Die Coronabeschränkungen bei Trauerfeiern/Requien wurden aufgehoben. Es gelten nur noch besondere Regelungen für Infizierte...
Mit Verlängerung der 17. BayIfSMV bis zum 9. Dezember 2022 und mit der Ausführungsverordnung Corona-Schutzmaßnahmen vom 15. November 2022 hat die bayerische Staatsregierung mittlerweile nur noch wenige, grundlegende Vorgaben zu den Corona-Schutzmaßnahmen erlassen. Insbesondere sollen Personen, die sich mit dem Corona Virus infiziert haben, in geschlossenen Räumen eine Maske tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen halten.
Näheres finden Sie auf der Internetseite des Freistaat Bayern sowie der Diözese Augsburg.