In Corona-Zeiten erreichen uns vermehrt Anfragen zum Grabrechtserwerb bereits zu Lebzeiten. Dies ist auf dem Hermanfriedhof möglich.
Der Erwerb eines Grabplatzes kann in unterschriedlicher Form erfolgen:
• Grabrechtserwerb an einer Einzel- bzw. Familiengrabstätte
• Erwerb eines Grabplatzes in einer unserer, vom Friedhof gepflegten Gemeinschaftsgrabanlagen. Der Platz wird für 15 Jahre ab der Beerdigung erworben. Die Grabgebühr für die gesamte Laufzeit wird in Form eines Einmalbetrags erhoben. Damit sind alle, nach der Beerdigung anfallenden Grabnebenkosten bereits beglichen.
Nähere Informationen erhalten Sie gerne persönlich oder telefonisch in der Verwaltung oder hier.