Bei Tod eines lieben Menschen gilt es, trotz der schwierigen Situation Ruhe zu bewahren. Sie können sich in Ruhe von der verstorbenen Person verabschieden. Die gesetzlichen Fristen lassen Ihnen hierzu genügend Zeit. Bei Tod zu Hause benachrichtigen Sie einen Arzt. Verständigen Sie ggf. enge Angehörige und wenden sich an einen Bestatter. Zudem können Sie die zuständige Pfarrei bzw. die Notfallseelsorge kontaktieren, um seelsorglichen Beistand zu erhalten. Bedenken Sie, dass Sie auch Verwandte und Freunde um Unterstützung bitten können.
Der Bestatter kümmert sich um die Überführung und die Versorgung des Leichnams sowie um das Einsargen. Er hilft Ihnen in vielen organisatorischen Punkten weiter.
Es gibt gute Gründe, bereits zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte zu erwerben:
Viele Menschen leben heute alleine. Sie haben niemanden, der sich im Todesfall um die Bestattung sowie um das Aussuchen eines Grabes kümmern kann. Durch Auswahl einer Grabstätte zu Lebzeiten bestimmen Sie selbst, wo eine künftige Beerdigung erfolgen soll. Die genaue Lage des Grabes könnte anschließend z.B. im Rahmen einer Bestattungsvorsorge vermerkt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Beerdigung auch an der gewünschten Stelle erfolgt.
Ereignet sich ein plötzlicher Todesfall eines nahestehenden Menschen, befinden Sie sich in einer schwierigen Situation. Vieles ist in kurzer Zeit zu regeln und zu entscheiden. Der Erwerb einer Grabstätte zu Lebzeiten jedoch kann zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem Sie ohne Belastung einen Ort der letzten Ruhestätte aussuchen können.
Bei Fragen rund um den Grabrechtserwerb sprechen Sie uns bitte gerne an.
Denken Sie bitte auch an die Regelung verwandter Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder die Erstellung eines Testaments.
Zum Kontakt
Im Jahr 1915 hat Josef Maria Friesenegger, Domdekan und Apostolischer Protonotar, die Errichtung der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Augsburg beantragt...
Hier finden Sie die Friedhofs- und Gebührenordnung des Hermanfriedhofs.
Hier stehen Grabrechtsinhabern bzw. Grabrechtsinhaberinnen, Bestattungsunternehmen und Steinmetzbetrieben Formulare zum Herunterladen zur Verfügung.
Welche Pfarreizugehörigkeit habe ich bzw. ein verstorbener Angehöriger?