Sie überlegen sich, schon zu Lebzeiten eine letzte Ruhestätte für sich oder eine Ihnen nahestehende verwandte oder bekannte Person zu erwerben?
Der Erwerb eines Grabplatzes auf dem Hermanfriedhof kann in unterschriedlicher Form erfolgen:
• Grabrechtserwerb an einer Einzel- bzw. Familiengrabstätte
• Erwerb eines Grabplatzes in einer unserer, vom Friedhof gepflegten Gemeinschaftsgrabanlagen. Der Platz wird für 15 Jahre ab der Beerdigung erworben. Die Grabgebühr für die gesamte Laufzeit wird in Form eines Einmalbetrags erhoben. Damit sind alle, nach der Beerdigung anfallenden Grabnebenkosten bereits beglichen.
Nähere Informationen erhalten Sie gerne persönlich oder telefonisch in der Verwaltung oder hier.